Kosten

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Aktuell werden die Kosten meiner Therapie von privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe übernommen.

Zur Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung gelten die individuellen Bestimmungen des persönlichen Versicherungsvertrages. Je nach Versicherung oder Ihrem abgeschlossenen Tarif kann die Anzahl der Therapien variieren, die gestattet wird.

Um dies abzuklären, nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu Ihrer privaten Versicherung beziehungsweise zur Beihilfestelle auf. Diese sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Kostenübernahme zu.

Nach den ersten fünf Terminen (probatorischen Sitzungen) wird ein Antrag auf psychotherapeutische Behandlung bei der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle gestellt. Dieser umfasst einen formellen Antrag Ihrerseits sowie einen Bericht meinerseits. Bitte leiten Sie den Nachweis Ihrer Versicherung des gesendeten Antrags an mich weiter.

Die Gesamt-Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler*innen

Selbstverständlich ist es auch möglich, die Kosten einer Psychotherapie privat zu übernehmen. Auch hier richten sich die Kosten gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Aktuell beträgt der Stundensatz 126,02€.

Gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte haben die Möglichkeit bei der Krankenkasse, die Therapie über das Kostenerstattungsverfahren zu beantragen.

Kontakt

Für ein Erstgespräch füllen Sie bitte das

Anmeldeformular

aus und schicken es per Mail an:

mail@hiller-psychotherapie.de